Fördermöglichkeiten für Ihre systemische Ausbildung und Weiterbildung


Es besteht die Möglichkeit, sich durch Ihre/n Arbeitgeber/in fördern zu lassen, als auch durch zahlreiche Zuschüsse von Bund und Ländern.
Weiterhin können alle Kosten einer beruflichen Ausbildung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ihre Möglichkeiten sind:


Bildungsurlaub

Alle angebotenen Ausbildungsangebote sind in Sachsen-Anhalt zur Einreichung von Bildungsurlaub qualifiziert. Das benötigte Aktenzeichen, welches beim Arbeitgeber eingereicht werden soll, erhalten Sie bei uns im ISFT.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungsurlaub.de


IB Sachsen-Anhalt (Weiterbildung DIREKT)

Arbeitnehmer/innen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 € können sich mit WEITERBILDUNG DIREKT Sachsen-Anhalt fördern lassen. Der Zuschuss ist abhängig vom Einkommen und kann bis zu 90% der Gesamtkosten decken. Zu beachten ist, dass die Zuwendung mindestens sechs Kalenderwochen vor der geplanten Anmeldung zur Weiterbildung schriftlich und formgebunden zu beantragen ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ib-sachsen-anhalt.de


Selbstzahler

Alle Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen können als Werbungskosten abgesetzt werden. Teilnehmer/innen, die eine Weiterbildung absolvieren, haben die Möglichkeit die gesamten Gebühren als Werbungskosten geltend zu machen, wenn ein Nachweis für eine berufliche Veranlassung der Qualifizierung besteht.

Bei Fragen helfen wir gerne, stehen zur Seite und können für Sie die passende Fördermöglichkeit finden.

Wir informieren Sie gerne, wenn neue Förderprogramme vorhanden sind. Hierzu können Sie kostenfrei unseren Newsletter abonnieren, um alle neuen Informationen zu erhalten.